In 10 Schritten zeigen wir Ihnen den Weg zur eigenen Solaranlage

Inklusive Infos zu Fachberatung, Finanzierung und örtlichen Bauvorschriften

Wer sich für eine Solaranlage entscheidet, denkt nachhaltig und leistet einen persönlichen Beitrag zum Klimaschutz. Eine Solaranlage ist eine Investition in die Zukunft und sollte daher als Baumaßnahme sorgfältig geplant werden. Klicken Sie auf die einzelnen Themen, um wertvolle Tipps und Informationen für Ihre eigene Solaranlage zu erhalten.

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10 Schritte zur eigenen Solaranlage

Nutzen Sie die Kraft der Sonne für die eigene Wärme- und Stromproduktion. Auf dieser Seite erhalten Sie dazu weitere Informationen.

Die automatisierte Auswertung kann Fehler enthalten. Der Laserscanner erfasst möglicherweise nicht alle Details, wie beispielsweise Lüftungsrohre. In die Dachhaut plan integrierte Dachflächenfenster können ebenfalls nicht erkannt werden, was dazu führen kann, dass die Flächenangabe in einigen Fällen ungenau ist. Zudem sollte berücksichtigt werden, dass die geplante Fläche auch in Zukunft verschattungsfrei bleiben sollte. Bäume und andere Gehölze können innerhalb von 20 Jahren eine beträchtliche Höhe erreichen und dadurch unerwartete Verschattungen verursachen. Ebenso können nachträglich errichtete Bauwerke in der Nachbarschaft zu Verschattungen führen.

Die Verbraucherzentrale berät private Verbraucherinnen und Verbraucher zur Energieeinsparung, zum effizienten Einsatz von Energie, zur Nutzung Erneuerbarer Energien sowie zu rechtlichen Fragen beim Bezug von Energieträgern. Interessierte können sich direkt vor Ort in verschiedenen Beratungsstellen im Land, aber auch telefonisch oder online mit Fragen rund ums Thema Energie an qualifizierte Beraterinnen und Berater der Verbraucherzentrale wenden. 
Die Energieberaterinnen und -berater analysieren die Situation vor Ort bei den Verbraucherinnen und Verbrauchern und geben passgenaue Tipps. 
Informationen und Kontaktdaten finden Sie auf der Seite des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz, der Verbraucherzentrale und auf der Seite der Wirtschaftsförderung des Landkreises Kelheim.

Eine mögliche Baugenehmigungsfreiheit für Solaranlagen regelt die Bauordnung. Anlagen auf privaten Dach- und Fassadenflächen sind in der Regel genehmigungs-/ verfahrensfrei. Bei denkmalgeschützten Gebäuden oder Ensembles sowie einer Lage im Geltungsbereich von Denkmalbereichs-, Erhaltungs-, Gestaltungs- und Sanierungsgebietssatzungen muss eine Genehmigung eingeholt werden, bzw. sind die entsprechenden Regelungen zu beachten. Ebenso kann durch Festsetzungen in Bebauungsplänen der Bau von Solaranlagen eingeschränkt sein. Freiflächen-Solaranlagen bedürfen dagegen in den meisten Fällen einer Genehmigung. In diesen Fällen sollten die örtlichen Bauämter oder versierte Energieberater bzw. Handwerksbetriebe kontaktiert werden.

Vor der Installation einer Solarstromanlage sollte die Lebensdauer des Daches überprüft werden. Da Solaranlagen eine Laufzeit von mindestens 20 Jahren haben, ist es ratsam, eine eventuell anstehende Dachsanierung vorab durchzuführen.

Nicht jede Dacheindeckung ist für eine Solaranlage geeignet. Insbesondere bei einer dachintegrierten Anlage, bei der die Solarmodule direkt in die Dachhaut eingebunden werden, können jedoch Kosteneinsparungen im entsprechenden Dachbereich erzielt werden. Daher lohnt sich eine sorgfältige Planung, um langfristige Investitionen effizient zu gestalten.

In Ihrer Region gibt es zahlreiche Fachfirmen, die Sie bei der Beratung, Angebotserstellung, wirtschaftlichen Bewertung und der Installation Ihrer Photovoltaikanlage unterstützen.

Ein qualifizierter Fachbetrieb zeichnet sich durch gute Referenzen, transparente Angebote und fundierte Beratung aus. Achten Sie auf Erfahrungsberichte, Zertifizierungen (z. B. durch den Bundesverband Solarwirtschaft) und eine individuelle Planung, die auf Ihre Bedürfnisse zugeschnitten ist.

Wenn Sie sich entschieden haben, eine Photovoltaikanlage zu installieren, empfiehlt es sich, mehrere Angebote von Fachbetrieben einzuholen. Achten Sie darauf, dass die Angebote vollständig und miteinander vergleichbar sind. Falls Unsicherheiten bestehen, kann eine unabhängige Energieberatung helfen, die Angebote zu prüfen.

Sind Sie unsicher, ob sich ein Stromspeicher wirtschaftlich lohnt, lassen Sie sich separate Angebote mit und ohne Speicher erstellen. So erhalten Sie eine fundierte Entscheidungsgrundlage für Ihre Investition.

Haben Sie die Kosten für die vollständig installierte Anlage sowie den erwarteten Jahresertrag anhand der Angebote ermittelt, bleibt noch zu klären, wie hoch Ihr Eigenanteil an der Finanzierung ausfällt. Für die verbleibenden Kosten stehen günstige Kredite, beispielsweise von der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW), zur Verfügung. Achten Sie darauf, dass in der Regel vor einer Kreditzusage nicht mit dem Vorhaben begonnen werden darf.

Handelt es sich bei Ihrer Planung um eine Solarwärmeanlage, besteht möglicherweise eine Fördermöglichkeit durch das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA). Die jeweiligen Förderbedingungen können in der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) eingesehen werden.

Achten Sie bei der Vergabe des Auftrages unbedingt auf die Zahlungsmodalitäten und beziehen Sie sich immer auf das zu Grunde liegende Angebot. Falls Sie mit der Solarfirma spezielle Vereinbarungen zum Ausführungstermin und/oder dem spätesten Inbetriebnahmezeitpunkt haben, sollten nicht nur diese, sondern auch die Konsequenzen bei einer Überschreitung schriftlich mit der Auftragsvergabe formuliert sein. Lassen Sie sich eine schriftliche Auftragsbestätigung geben.

Der Handwerker wird nach Aufbau der Anlage die Inbetriebnahme zusammen mit dem Energieversorger durchführen. Sie erhalten ein Inbetriebnahmeprotokoll, in dem unter anderem der Zählerstand des Einspeisezählers festgehalten wird. Seit dem ersten Januar 2009 besteht für Betreiber von Solarstromanlagen eine besondere Meldepflicht als Voraussetzung für die Zahlung der Einspeisevergütung. Der Betrieb der Anlage muss mit den folgenden Daten der Bundesnetzagentur gemeldet werden: Standort der Anlage, Name des Netzbetreibers, Leistung der Anlage in Kilowatt, Tag der Inbetriebnahme

Der zuständige Stromversorger schließt mit Ihnen als Betreiberin oder Betreiber einen Vertrag und vergütet den eingespeisten Strom gemäß dem Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG).

Spätestens jetzt sollten Sie Ihre Gebäudeversicherung über die Photovoltaikanlage informieren, damit diese beispielsweise bei Sturmschäden abgesichert ist. In einigen Fällen ist die Anlage bereits über die bestehende Versicherung abgedeckt – klären Sie dies am besten direkt mit Ihrem Versicherungsanbieter. Auch in der nächsten Steuererklärung muss die Photovoltaikanlage berücksichtigt werden. Dies kann sich in der Regel positiv auf Ihre Steuerlast auswirken. Es kann sinnvoll sein, sich hierzu beraten zu lassen, um alle Vorteile optimal zu nutzen.

Häufig gestellte Fragen.

 

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